2021 10 19 Logo S H 80pxAls neue Rubrik hat das Land in den monatlichen Zuwanderungsbericht jetzt die Fachkräfteeinwanderung aufgenommen.

Für die Visumverfahren sind nicht die einzelnen Ausländerbehörden zuständig, sondern das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge in Neumünster hat eine zentrale Zuständigkeit. Hier werden auch Arbeitgeber beraten, die Fachkräfte im Ausland anwerben wollen. Das Landesamt kann auch Vorabzustimmungen zum Visum geben. Das kann das Visumverfahren zusätzlich beschleunigen. 
Nach dem Aufenthaltsgesetz werden Termine für einen Visumantrag an Fachkräfte bevorzugt vergeben. Dabei müssen sie die Anerkennung ihrer Qualifikation vor dem Visumverfahren betreiben. Eine Statistik zur Einreise veröffentlicht das Landesamt nicht, weil es darüber in der Regel keine Rückmeldung erhält. Die erste Statistik ist im September-Bericht auf Seite 16 abgedruckt. Die Statistik wird allerdings erst seit Mai vollständig geführt. Vorher waren die Zahlen aber aufgrund der Covid-19-Pandemie ohnehin geringer als 2019 erhofft. 
(Reinhard Pohl)

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